Steuern

8b-Privileg: Bombe mit Spätzünder

| 19. März 2018
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Die Unternehmensbesteuerung erfährt national und international immer größere Aufmerksamkeit. Die Kritik, dass Unternehmen zu wenig Steuern zahlen, wird lauter. Eine entscheidende Rolle spielt in diesem Zusammenhang eine Erbsünde des deutschen Körperschafts- und Gewerbesteuergesetzes.

Mitten in der Nacht bekommt Jörg Asmussen einen Anruf aus New York. Am Apparat ist ein Angestellter der Investmentbank Goldman Sachs. Der will von dem Referenten des deutschen Finanzministers Hans Eichel wissen, ob er die Mitteilungen aus Berlin richtig verstanden habe. Ob es wirklich stimme, dass deutsche Kapitalgesellschaften künftig keine Steuern mehr auf die Gewinne zahlen müssten, die sie beim Verkauf von Aktienpaketen oder ganzen Tochterunternehmen erzielen. Asmussen bestätigt die Information.

Als diese Bombe am 21. Dezember 1999 auf der Bundespressekonferenz von Eichel und Bundeskanzler Gerhard Schröder gezündet wird, gilt Deutschland noch als der kranke Mann Europas. So zumindest die gängige Diagnose, die damals auf allen Kanälen zu vernehmen war. Um den „Reformstau“ zu überwinden und strukturelle „Verkrustungen“ aufzubrechen, wurde von der rot-grünen Bundesregierung eine folgenschwere Neuregelung des Körperschaftssteuergesetzes auf die Wege gebracht. § 8b KStG wird von der ersten Schröder-Regierung ab dem Jahr 2002 in Kraft gesetzt.

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