EU

Bundesverfassungsgericht überweist Fragenkatalog an den Europäischen Gerichtshof

| 13. Februar 2014

In Karlsruhe weiß die Mehrheit der Richter am Bundesverfassungsgericht nun offenbar, was sie gutheißen will an der Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und was nicht. Doch weil die EZB nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt, Karlsruhe also der EZB keine Vorschriften machen kann, wird nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingeschaltet. Wir haben bereits in zwei Beiträgen letztes Jahr zu dem Thema Stellung bezogen, wollen das aber erneut tun, weil sich unsere Befürchtungen bestätigt haben, dass hier Juristen auf der Basis problematischer und zum Teil falscher ökonomischer Modellvorstellungen urteilen.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem EuGH verschiedene Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (Pressemitteilung vom 7. Februar 2014). Dabei geht es um die Outright Monetary Transactions, ein im Sommer 2012 von der EZB beschlossenes Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen (OMT-Programm).

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