EU

Der Konflikt um die Rechtsstaatlichkeit in Polen – 2

| 27. Oktober 2021
istock.com/diegograndi

Vertragsverletzungsverfahren und finanzieller Druck werden den Konflikt um die Rechtstaatlichkeit in Polen und um die legitimen Befugnisse der EU nicht lösen. Nur die Politik kann verhindern, dass die Konflikte eskalieren.

Im ersten Teil dieses Zweiteilers wurde deutlich, warum das europäische Primärrecht den Mitgliedstaaten keine Vorgaben zur Ausgestaltung ihrer Judikativen macht. Es gibt lediglich eine von allen Seiten akzeptierte politische Eingriffsmöglichkeit, das so genannte Artikel-7-Verfahren. Weil dieses Verfahren aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses aber blockiert ist, hat die Kommission gleichwohl begonnen, Polen wegen seiner Justizreformen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen.

Der EuGH ist der Kommission gefolgt. Das polnische Verfassungsgericht bestreitet die Befugnis des EuGHs, Urteile über die Rechtmäßigkeit der polnischen Justizreformen zu erlassen. In diesem Teil blicken wir eingehender auf das umstrittene Urteil des polnischen Verfassungstribunals vom 7. Oktober 2021. Vorher aber geht es um die Hoffnung, Polen über den Einbehalt von EU-Geldern zum Einlenken bewegen zu können.

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