EU

Entsendet die Rechte an die Richtigen

| 01. November 2017
istock/Heiko Küverling

Die Arbeits- und Sozialminister der EU haben sich für eine Neuregelung der Entsenderichtlinie ausgesprochen. Genauso der Fachausschuss des Europäischen Parlaments. Doch eine stabile Säule sozialer Rechte in der EU ist das noch nicht.

Das Recht auf angemessene Bezahlung für abhängig geleistete Arbeit bezieht sich sowohl auf den Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht, wie auch auf den/die Referenzrahmen, innerhalb dessen/derer die Höhe der Entlohnung bestimmt wird. Insofern ist die jetzt ungenügend modifizierte Entsenderichtlinie ein Zwischenschritt in die richtige Richtung, aber nicht die Ziellinie der grenzüberschreitenden Regelung von Beschäftigungsverhältnissen.

Dies gilt insbesondere bezüglich der Frage nach Art und Umfang der Vergütungshöhe für alle abhängig Beschäftigten innerhalb einer (regional- und sektoral differenzierten) Volkswirtschaft, eines Währungsraums und unter globalen Bedingungen sich dynamisch entwickelnder Wertschöpfungsketten.

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