Finanzsystem

Hohe Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus dem Ausland – ein gutes Argument zur Verteidigung deutscher Leistungsbilanzüberschüsse? (Teil 2)

| 20. Februar 2014

Im ersten Teil dieses Beitrags innerhalb meiner Serie zur Beurteilung der deutschen Leistungsbilanzüberschüsse hatte ich die Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) kritisiert, dass der inzwischen mit fast 2½ Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beachtlich hohe Saldo der Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen als Bestandteil der Leistungsbilanz nichts mit der hohen deutschen Wettbewerbsfähigkeit zu tun habe. Jetzt geht es mir um die Beurteilung der 'relativen Persistenz' dieser Zahlungen des Auslands an Deutschland, wie sich das Ministerium ausdrückte. Dafür werfe ich einen Blick auf die Zusammensetzung der deutschen Leistungsbilanz in einem längeren Zeitraum, d.h. ab 1960, was natürlich für die Jahre bis 1991 einen anderen Gebietsstand, nämlich Westdeutschland, beinhaltet. Gab es nicht schon früher hohe Überschüsse im Waren- und Dienstleistungsaustausch mit dem Ausland? Und wie sah damals der Saldo der Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus? Kannte man schon damals Echoeffekte der deutschen Vermögensposition im Ausland und wie nachhaltig waren sie?

Abbildung 2 enthält parallel zur Abbildung 1 in Teil 1 die Teilbilanzen der deutschen Leistungsbilanz (rote Linie), d.h. den Nettoexport von Waren und Dienstleistungen zusammengefasst im Außenbeitrag (grüne Linie), den Saldo der Übertragungsbilanz (orange Linie) und den Saldo der Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen (blaue Linie). Mit dem Saldo der Übertragungsbilanz will ich mich nicht weiter beschäftigen: Er ist über all die Jahrzehnte hinweg mit ca. 1½ Prozent des BIP fast stabil geblieben – die beiden Ausreißer 1990 und 1991 haben mit der deutschen Wiedervereinigung und der Verbuchung von Erwerbseinkommen zwischen West- und Ostdeutschland zu tun, spielen also hier keine Rolle.

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