Brüsseler Spitzen

Staatsbildung durch die Hintertür?

| 25. Mai 2020
Rahulla Torabi

Das PSPP-Urteil hat einen grundlegenden Konflikt zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof ausgelöst. Es geht um nichts weniger als die Frage, ob die EU eine internationale Organisation oder ein Bundesstaat ist.

Das PSPP-Urteil (Public Sector Purchasing Program) des Bundesverfassungsgerichts hat eine weitere Bruchlinie im Aufbau der Europäischen Union freigelegt, nämlich die zwischen Rechtsordnungen mit unterschiedlichen Verfassungsrechtskonzepten. Hier gibt es Parallelen zum Vereinigten Königreich, wo ein Konzept nach EU-Muster, nach dem eine Verfassung Schritt für Schritt von einem letztinstanzlichen Gericht forteschrieben wird, mit der tief verwurzelten Tradition des Regierens durch das Parlament kollidierte, was zum Brexit beitrug.

In dem Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beobachten wir einen Kampf zwischen zwei mächtigen letztinstanzlichen Gerichten, bei dem es um nichts weniger als um die Frage geht, ob die EU eine internationale Organisation oder ein Bundesstaat ist.

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