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Stellungnahme für die Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 29. Juni 2020

| 29. Juni 2020
istock.com/beest

zum Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 (Bundestagsdrucksache 19/20000) und zum Entwurf eines Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets (Bundestagsdrucksache 19/20057)

Einleitung: Das Konjunkturpaket muss eine Abwärtsspirale verhindern

Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung haben eine schwere welt-weite Wirtschaftskrise ausgelöst. Um zu verhindern, dass sie sich in Deutschland kurzfristig weiter verstärkt und langfristig gravierende Schäden hinterlässt, muss der Staat gegenhalten gegen das, was für jeden von der Krise negativ betroffenen privaten Wirtschaftsakteur jetzt einzelwirtschaftlich rational ist: tendenziell die eigenen Ausgaben zu verringern, also Sparsamkeit walten zu lassen. Denn dieses Verhalten vieler einzelner zusammengenommen ergibt eine sich selbst verstärkende Abwärtsspirale.

Der Staat ist der einzige Wirtschaftsakteur, der wirksam dagegen vorgehen kann und der es daher zum Wohle aller Bürger auch tun muss. Darauf zu setzen, dass sich die Erwartungen der Privaten von allein genügend aufhellen und sich dadurch eine erhöhte Sparneigung automatisch zurückbildet, wäre angesichts der Schärfe des wirtschaftlichen Einbruchs unverantwortlich.

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