Karlsruher Urteil

To dschänder or not to dschänder – was ist hier die Frage?

| 17. November 2020
istock.com/Heiko Küverling

Das spektakuläre Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank vom Mai schlug hohe Wellen. Ein Urteil zur gendergerechten Sprache drei Wochen später ging hingegen unter, obwohl um das Thema ein heftiger Kulturkampf tobt. Gibt es nun Sprachregelungen von höchstrichterlicher Stelle?

Ganz im Gegenteil. Karlsruhe wies die Klage einer Frau ab, die eine solche Sprachregelung eingeführt sehen wollte und dafür den Weg durch alle Instanzen gegangen war. Anlass waren Formulare ihrer Sparkasse. Dort war immer nur von Kunden, nicht aber auch von Kundinnen die Rede. Die Sparkasse sollte gerichtlich gezwungen werden, das zu ändern: »Ich sehe das überhaupt nicht mehr ein, dass ich als Frau totgeschwiegen werde«, so ihre Beschwerde. Sie kann sich dabei auch auf Teile der Frauenbewegung und die feministische Linguistik stützen, die bereits in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts meinte, dass die deutsche Sprache Frauen diskriminiere und regelrecht unsichtbar mache.

Das Verfassungsgericht dagegen meint, »eine rechtlich relevante Ungleichbehandlung der Beschwerdeführerin gegenüber männlichen Kunden der Sparkasse lasse sich durch die Verwendung allein der grammatisch männlichen Form in Formularen und Vordrucken nicht entnehmen. Durch das sogenannte generische Maskulinum würden nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und Sprachverständnis Personen jeden natürlichen Geschlechts erfasst.« (Aktenzeichen: 1 BvR 1074/18).

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