Weltwirtschaft

TTIP und ISDI: Die Angst der „Investoren“ vor Enteignung und die Ausbeutung der Gastländer

| 13. Mai 2015

Über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) wird immer noch heftig gestritten und innerhalb von TTIP ist der umstrittenste Punkt eindeutig die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Regierungen und ausländischen Unternehmen durch spezielle Schlichtungsverfahren, das ISDI (Investor State Dispute Settlement). Investoren aus anderen Ländern sollen durch die in den bilateralen "Investor Treaties" (also den Verträgen zwischen Gastland und Investor) vorgesehenen Schiedsstellen davor bewahrt werden, durch die Gesetzgebung des Gastlandes geschädigt oder sogar „enteignet“ zu werden. "Investor Expropriation", also Enteignung der Investoren durch Regierungen, ist tatsächlich seit langer Zeit ein heißer Punkt auf der internationalen Agenda und hat bei uns erst durch TTIP allgemeine Aufmerksamkeit erregt. Viele Entwicklungsländer, die im Wettbewerb miteinander um internationale Investoren buhlen, haben sich auf solche Abkommen eingelassen. Eine entsprechende Schiedsstelle gibt es bei der Weltbank seit langer Zeit.

Begründet wird der Versuch der ausländischen Investoren, sich der heimischen Gerichtsbarkeit zu entziehen, in erster Linie mit der Möglichkeit von Regierungen, durch Gesetze ausländische Investoren zu diskriminieren, wenn sie erst einmal im Land sind. Zudem sagt man, dass die Gerichtsbarkeit vor allem in Entwicklungsländern nicht in der Lage sei, komplexe Streitfragen zwischen Investoren und den nationalen Regierungen sachgerecht zu entscheiden.

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