Wie die EU-Freizügigkeit den Integrationsprozess in Frage stellt
Das Ausmaß der Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union ist einzigartig. Migration und wohlfahrtsstaatliche Absicherung stehen aber in einem Spannungsverhältnis. Der Kampf einiger Kommunen gleicht dem gegen Windmühlen.
Eines fällt in den teils heftig geführten politischen Auseinandersetzungen über den Umgang mit Migration in der Bundesrepublik immer wieder auf: Bürgermeister melden sich dahingehend zu Wort, dass die Kommunen nicht durch Geflüchtete vor Probleme gestellt werden, sondern durch die EU-Zuwanderung.[1] Schon 2013 hatte der Deutsche Städtetag medienwirksam vor steigender Armutszuwanderung aus Südosteuropa gewarnt. Dagegen befand die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten verfügten über alle notwendigen Instrumente, eine befürchtete Einwanderung in ihre Sozialsysteme zu verhindern. Dafür wurden auf Bundesebene verschiedentlich Gesetze geändert.
Doch wie lassen sich die weiterhin ungelösten Schwierigkeiten vieler Kommunen erklären? Die Erfahrungen der drei deutschen Städte Dortmund, Gelsenkirchen und Bremerhaven zeigen die erheblichen Widersprüche im relevanten Europarecht, die zu Anwendungsproblemen bei den Kommunen führen. Es fehlt an politischer Gestaltung, da die kontroverse Materie weitgehend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) überantwortet wird. Europaweite Freizügigkeit und nationale soziale Sicherung sind nicht leicht zu vereinen.[2]
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