Arbeit

Stiften gehen – 1

| 23. Februar 2017
istock.com/Allexxandar

Nur einem kleinen Teil der Öffentlichkeit ist klar, welche bedeutenden Unternehmen im Eigentum von gemeinnützigen Stiftungen sind. Doch das damit verbundene Phänomen der Trennung von Eigentums- und Verfügungsrecht führt zu diversen Problemlagen.

Unsere Vorstellungen von Eigentum, Verfügungsgewalt und Unternehmertum sind geprägt von klaren Regeln. Der Eigentümer verfügt über sein Eigentum, setzt es nach seinen Vorstellungen ein und orientiert sich im marktwirtschaftlich kapitalistischen System an einer möglichst großen Vermehrung seines Eigentums. Im unternehmerischen Kontext sind die Regeln der Darstellung des Unternehmens, der Darstellung und Aufbereitung des Eigentums durch eindeutige Verfahren, durch mehr oder weniger eindeutige Wertfeststellungen hinreichend reguliert. Das Handelsgesetzbuch, die internationalen Regeln, wie z.B. die International Financial Standards (IFS), bestimmen im Zusammenhang mit den Publizitätspflichten, wie die Unternehmen sich der allgemeinen Öffentlichkeit präsentieren.

Dabei ist in der Regel immer ein Zusammenhang zwischen dem Unternehmen und den Eigentümern hergestellt. Bei Eigentümerunternehmen ist dieser Vorgang problemlos nachzuvollziehen, der Eigentümer ist personal benannt und wird entsprechend als der Verfügungsberechtigte für das Eigentum angesehen. Er kann alle notwendigen Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Regeln treffen.

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